Unterstützungsmöglichkeiten der Stiftung Gut Adolphshof:
Die Arbeit der Stiftung Gut Adolphshof kann in vielfältiger Weise gefördert werden:
Als Zustifter:
Zustiftungen sind möglich als einzelne Zuwendung oder als regelmäßige Zahlung. Zustiftungen werden dem Stiftungsgrundstock zugeführt und dauerhaft mündelsicher und ertragbringend angelegt. Stifter
erhalten eine Zuwendungsbestätigung, die dem Finanzamt zur Steuerersparnis vorgelegt werden kann.
Als Spender:
Spenden werden entsprechend dem Spenderwillen verwendet und nicht dem Stiftungsgrundstock zugeführt. Spender erhalten eine steuerabzugsfähige Spendenbestätigung.
Im Testament:
Sie können die Stiftung in Ihrem Testament bedenken oder ihr ein Vermächtnis widmen. Sie können festlegen, dass Teilerlöse aus der Zustiftung
einem bestimmten Zweck zugeführt werden und damit garantiert betreuten Angehörigen zu Gute kommen. Nachlässe werden als Zustiftung angesehen
und dem Stiftungsgrundstock zugeführt.
Als Stiftung bürgerlichen Rechtes kann die Stiftung auch treuhänderisch für andere nicht selbständige Stiftungen tätig werden. Insgesamt lässt der Gesetzgeber eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeit
für die Vorsoge von Betreuten zu. Wir beraten Sie gern oder nennen Ihnen geeignete Experten.!