Stiftung - eine direkte Förderung:

Für die Betreuten wollen wir in besonderer Weise sorgen. So können seelenpflegebedürftigen leiblichen Abkömmlingen nach dem jeweiligen Stifterwillen jährlich Zuwendungen aus den Erträgen gewährt werden, die ein Drittel der Erträge nicht übersteigen.

Im Rahmen erbrechtlicher Überlegungen gibt es eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten, die auch oder nur über eine Stiftung realisierbar sind.
Wir arbeiten mit Menschen zusammen, deren Kernkompetenz die rechtlich sichere Beantwortung Ihrer individuellen Fragen in der Sorge und Vorsorge um Ihre Betreuten ist.

Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gern und vermitteln Ihnen Fachleute, damit Sie gut beraten sind.

Stiftung - eine sichere Sache!

Das Wesen einer Stiftung ist die Nachhaltigkeit. Sie erbringt ihre Leistungen ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungsgrundstockes und aus Spenden.

Der Grundstock muss erhalten bleiben und hat somit eine zeitlich unbegrenzte
Wirkungsmöglichkeit. Dem Stiftungsvorstand obliegt es, den Stiftungszweck satzungsgemäß zu realisieren. Dabei darf der Stiftungsgrundstock nicht angegriffen werden.

Der Stiftungsbeirat begleitet die Arbeit des Vorstands, überwacht die Aktivitäten
und nimmt den Geschäftsbericht ab.

 

Zusätzlich unterliegt die Stiftung der Aufsicht durch das Niedersächsische Innenministerium und die zuständige Finanzbehörde.